Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Becker GmbH & Co. Großhandels KG, Gerloser Weg 68,
36039 Fulda (Stand 01.02.2009):
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern gelten unsere unten bzw. umseitig abgedruckten AGB. Es gelten unsere
Preise gemäß der zum jeweiligen Ordersatz gehörenden Preisliste zuzüglich der vereinbarten Aufschläge für
Kleinmengen und Service (TKA) und zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Wir
liefern ausschließlich gegen Vorkasse oder Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren).
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Für unsere Angebote und alle mit uns geschlossenen Verträge gelten unsere nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind nur für gewerbliche Wiederverkäufer bestimmt.
2. Angebote - Zustandekommen des Vertrags
Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Mit Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu
wollen. Mit Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Auftraggeber verbindlich, dass er die Ware ausschließlich
zum Weiterverkauf erwerben will. Für die Registrierung als Kunde gilt die Vorlage eines Gewerbescheins per FAX
sowie die Bekanntgabe der USt-Identifikationsnummer als Vorraussetzung. Der Vertrag kommt durch eine
Auftragsbestätigung durch die Firma Becker GmbH & Co. Großhandels KG zustande.
3. Preise
Maßgebend sind die in dem aktuellen Shop-Katalog ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich des vereinbarten Aufschlages für Transport (TKA) und zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Grundpreiskalkulation setzt Sofortzahlung durch Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren) oder Vorkasse
ohne jeden Abzug voraus.
5. Zinsen
Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) und Verzugszinsen werden mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank vereinbart.
6. Zahlungsverzug
Im Falle des Verzuges werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Für jede
schriftliche Mahnung berechnen wir Euro 5,00 Mahngebühr. Bei Nichteinlösung von Lastschriften tritt auch ohne
Mahnung sofort Zahlungsverzug ein.
7. Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen an die im Ordersatz genannte Firmenadresse, sofern vom Auftraggeber nicht
ausdrücklich eine abweichende Lieferadresse bestimmt wird
8. Untersuchungspflicht und Mängelrügen
Der Auftraggeber ist entsprechend §§ 377, 378 HGB verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach
Ablieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen.
9. Gewährleistung
Bei rechtzeitig angemeldeter berechtigter Mängelrüge hat der Verkäufer das Recht, mangelfreien Ersatz zu
liefern. Ist eine mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich, stehen dem Käufer wahlweise das Recht zur
Minderung des Kaufpreises oder zur Wandlung zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug, Schlechtleistung oder Nichterfüllung
Schadensersatzansprüche des Käufers sind - soweit gesetzlich zulässig, - ausgeschlossen, gleich auf welchen
Rechtsgrund sie gestützt werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Schadensverursachung, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für
Ansprüche, die sich aus zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes ergeben.
11. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Auftraggebers (insbesondere bei Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Herausgabe der
Vorbehaltsware zu verlangen und diese zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie
eine Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht mit der Erfüllung
seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab (verlängerter
Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seinen Kunden hinsichtlich seiner vom verlängerten
Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen kein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Wir ermächtigen den
Auftraggeber, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die
uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als
ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
12. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, in dem im Geschäftsverkehr und zum Zwecke der Vertragsabwicklung üblichen Umfang
personenbezogene Daten des Auftraggebers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben und zu
verarbeiten.
13. Gerichtsstand - Erfüllungsort
Für den Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten wird Fulda als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.
14. Rechtswahl
Für das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertrags gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
